Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Codnex GmbH, Brunnenstraße 7, 75335 Dobel (nachfolgend „Codnex“) für Managed-Security-Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Codnex und ihren Kunden über die Erbringung von IT-Sicherheitsleistungen, insbesondere Managed-Security-Leistungen, Einrichtung und Betrieb von Schutzlösungen, Überwachung, Beratung und damit verbundene Dienstleistungen.
(2) Codnex erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Codnex ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote von Codnex sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die gebuchten Module, die Anzahl der einbezogenen Geräte und Benutzer sowie Reaktionszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung. Diese gehen diesen AGB vor.
(3) Codnex schuldet die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Absolute Sicherheit vor Angriffen kann nicht gewährleistet werden. Die Wiederherstellung von Systemen und Daten, forensische Untersuchungen sowie die rechtliche Bewertung von Vorfällen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Codnex ist berechtigt, Leistungen durch sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, insbesondere durch Hersteller der eingesetzten Sicherheitsplattform.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde benennt einen fachlich zuständigen Ansprechpartner sowie einen Vertreter und stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde informiert Codnex unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner IT-Umgebung, insbesondere über neue Standorte, Geräte, Benutzer und Systeme.
(3) Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung sowie für die Einhaltung der Lizenzbedingungen der von ihm eingesetzten Software verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass Codnex die vereinbarten Leistungen auf den einbezogenen Systemen erbringen darf und die dafür erforderlichen Einwilligungen und Informationen gegenüber Mitarbeitenden und Dritten vorliegen.
(5) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Codnex und können nach Aufwand berechnet werden.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Laufende Leistungen werden pro einbezogenem Gerät bzw. Benutzer und Monat abgerechnet; einmalige Leistungen wie Einrichtung und Onboarding werden gesondert berechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
(3) Änderungen der Geräte- oder Benutzeranzahl werden ab dem Folgemonat berücksichtigt. Der Kunde meldet Änderungen unverzüglich.
(4) Codnex kann die Vergütung für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats anpassen, insbesondere bei geänderten Lizenzkosten der Hersteller. Erhöht sich die Vergütung um mehr als zehn Prozent innerhalb von zwölf Monaten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Codnex ist berechtigt, Leistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, wenn der Kunde mit mehr als einer Monatsvergütung in Verzug ist.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über laufende Leistungen haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Leistungsbeginn. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende entfernt Codnex die eingesetzten Komponenten in Abstimmung mit dem Kunden und übergibt vorhandene Konfigurationen und Berichte. Zugangsdaten und Kundendaten werden nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
§ 6 Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Wartung
(1) Die Überwachung durch das Security Operations Center erfolgt rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Der Service-Desk für Rückfragen, Änderungen und Tickets ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.
(2) Reaktionszeiten und Eskalationswege ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem vereinbarten Service Level.
(3) Codnex darf Wartungsarbeiten an der Sicherheitsplattform durchführen und kündigt geplante Wartungsfenster mit Auswirkungen auf den Kunden rechtzeitig an. Von Herstellern oder Dritten verursachte Ausfälle hat Codnex nicht zu vertreten; Codnex wird in solchen Fällen auf eine schnelle Behebung hinwirken.
§ 7 Software und Lizenzen Dritter
(1) Für die Leistungserbringung setzt Codnex Software und Cloud-Dienste Dritter ein, insbesondere Produkte des Herstellers ESET. Die Nutzung dieser Produkte unterliegt zusätzlich den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers, die Codnex dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software für die Dauer des Vertrags und im vereinbarten Umfang.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen über die jeweils andere Partei, insbesondere über Systeme, Sicherheitslage und Geschäftsabläufe, vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
(2) Soweit Codnex personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Codnex verarbeitet solche Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden.
(3) Codnex darf den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 9 Haftung
(1) Codnex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Codnex nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(4) Codnex haftet nicht für Schäden, die durch Angriffe entstehen, die trotz vertragsgemäßer Leistung nicht erkannt oder verhindert werden konnten, sowie für Folgen unterlassener Mitwirkung des Kunden.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Codnex.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die Codnex die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Netzen oder Rechenzentren Dritter sowie Cyberangriffe auf die Infrastruktur von Herstellern, berechtigen Codnex, die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Codnex, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: September 2026.